Johannes Richardt KI, Kommunikation & Strategie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.6 · Stand: 26. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Johannes Richardt, Westfälische Straße 63, 10709 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Beratung, Schulung und Umsetzung im Bereich künstlicher Intelligenz, Kommunikation und Strategie.

(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Das Angebot und individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend, soweit das Angebot nichts anderes nennt.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, durch Unterschrift oder durch Zahlung zustande.

(3) Der Auftragnehmer weist im Angebot auf diese Bedingungen hin. Sie sind unter johannes-richardt.com/agb abrufbar und werden auf Wunsch in Textform übersandt. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.

(4) Erstgespräch und Angebot sind kostenfrei und unverbindlich.

§ 3 Leistung

(1) Art, Umfang und Zeitraum der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.

(2) Was der Auftraggeber aus Schulung und Beratung macht, liegt in seiner Verantwortung. Arbeitsergebnisse übergibt der Auftragnehmer als Entwurf. Der Auftraggeber prüft sie vor der Verwendung, gibt sie frei und betreibt sie.

(3) Schulungen finden in der Arbeitsumgebung des Auftraggebers und an dessen eigenen Vorgängen statt. Der Auftragnehmer führt dabei Arbeitsschritte in dessen Systemen aus, um sie zu zeigen und einzuüben; er handelt auf Veranlassung und in Anwesenheit des Auftraggebers. Dieser bestimmt, in welchen Systemen und an welchen Daten gearbeitet wird, und trägt die Verantwortung für das Ergebnis. Wünscht er eine gesonderte Übungsumgebung, richtet er sie ein und verantwortet sie.

(4) Über Schulung und Beratung hinaus kann der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber an einem von dessen Vorhaben arbeiten (Co-Work) oder zeitweise eine festgelegte Rolle in seinem Betrieb übernehmen. Beides bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform, die Gegenstand, Umfang, Befugnisse und Verantwortung festlegt.

(5) KI-gestützt erzeugte Inhalte liefert der Auftragnehmer ohne Gewähr für ihre inhaltliche Richtigkeit.

(6) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Entsteht dadurch Mehraufwand, wird er nach dem gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis vergütet; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und dem bei Vertragsschluss gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Absprache erbracht.

(3) Abgerechnet wird nach Erbringung der Leistung. Bei einem Auftragswert über 5.000 € erfolgt die Abrechnung in zwei Teilen: nach Erbringung der Hälfte des Umfangs und nach Abschluss. Bei einem Auftragswert über 20.000 € ist mit Auftragserteilung eine Anzahlung von 30 % fällig; sie wird mit den folgenden Rechnungen verrechnet. Erstreckt sich die Leistung über mehr als einen Monat, rechnet der Auftragnehmer monatlich nach erbrachtem Aufwand ab.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, bei öffentlichen Auftraggebern innerhalb von 30 Tagen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB in Höhe von 40 €; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer kann die weitere Leistung bis zum Ausgleich aussetzen; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründen, kann der Auftragnehmer die weitere Leistung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

(7) Fahrtkosten und Auslagen richten sich nach dem Leistungs- und Preisverzeichnis.

§ 5 Termine, Absage und Verschiebung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Fristen für die Übergabe von Arbeitsergebnissen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; im Übrigen sind sie unverbindliche Zeitangaben.

(2) Eine einmalige Verschiebung ist kostenfrei, wenn sie mindestens 7 Kalendertage vor dem Termin in Textform mitgeteilt und zugleich ein Ersatztermin vereinbart wird.

(3) Bei Absage durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung anteilig geschuldet:

Zugang der AbsageAnteil der Vergütung
mehr als 14 Kalendertage vor dem Termin0 %
7 bis 14 Kalendertage vor dem Termin50 %
weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin100 %

(4) Der Anspruch entfällt, soweit der Auftragnehmer den freigewordenen Zeitraum anderweitig belegen kann. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Nimmt ein einzelner Teilnehmer einen Termin nicht wahr, berührt dies die Vergütung nicht. Ersatzteilnehmer können jederzeit kostenfrei benannt werden.

(6) Ist der Auftragnehmer verhindert, etwa durch Krankheit, wird der Termin ohne Vergütungsanspruch verschoben. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 6 Mitwirkung

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die Informationen, Unterlagen, Zugänge und technischen Voraussetzungen bereit, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt einen Ansprechpartner.

(2) Er stellt sicher, dass er die bereitgestellten Daten und Inhalte verwenden und überlassen darf.

(3) Soll in seinen Systemen gearbeitet werden, benennt er die Systeme, erteilt die erforderlichen Berechtigungen und stellt sicher, dass eine aktuelle Datensicherung vorliegt. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher bleibt er.

(4) Verzögerungen und Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung gehen zu seinen Lasten.

(5) Macht ein Dritter Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend, weil Daten oder Inhalte des Auftraggebers fremde Rechte verletzen oder weil der Auftraggeber Arbeitsergebnisse unzulässig verwendet hat, trägt der Auftraggeber diese Ansprüche und die Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 7 Leistungserbringung

Die Leistungen erbringt Johannes Richardt persönlich und als selbständiger Unternehmer, ohne Weisungsbindung und ohne Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers. Für Zuarbeit ohne Kundenkontakt darf er Dritte einsetzen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Urheberrechte an Unterlagen, Methoden, Vorlagen und Konzepten des Auftragnehmers verbleiben bei ihm.

(2) Der Auftraggeber erhält an übergebenen Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Weitergabe, Weiterverkauf und Veröffentlichung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Allgemeine Erkenntnisse, Methoden und Werkzeuge darf der Auftragnehmer weiterverwenden. Kundenspezifische Inhalte sind ausgenommen.

§ 9 KI-Einsatz und KI-Kompetenz

(1) Der Auftragnehmer setzt KI-Systeme ein. Vertrauliche und personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet er dabei nur in Systemen, die eine Verwendung zu Trainingszwecken ausschließen.

(2) Teilnahmenachweise dokumentieren Teilnahme, Umfang und Inhalte einer Schulung. Sie sind kein Zertifikat. Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 bleibt beim Auftraggeber.

§ 10 Aufzeichnung und Transkription

(1) Gespräche, Schulungen und Workshops werden standardmäßig aufgezeichnet und KI-gestützt transkribiert. Zweck ist die Dokumentation und Nachbereitung. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Auftragnehmers (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO).

(2) Der Auftraggeber informiert die von ihm benannten Teilnehmer vorab. Jeder Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen; dann unterbleibt sie. Die Datenschutzhinweise stellt der Auftragnehmer auf Anfrage zur Verfügung.

(3) Aufzeichnungen und Transkripte werden nicht an Dritte weitergegeben, nicht zum Training von KI-Modellen verwendet und spätestens 90 Tage nach Abschluss der Nachbereitung gelöscht. Hieraus abgeleitete Notizen bleiben unberührt.

(4) Aufnahmen durch den Auftraggeber oder durch Teilnehmer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen der anderen Seite vertraulich, auch drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Bedingungen bekannt werden, die der empfangenden Seite bereits bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich geboten ist.

(3) Personenbezogene Daten werden nach der DSGVO verarbeitet. Bei einer Verarbeitung im Auftrag schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Artikel 28 DSGVO.

§ 12 Gewährleistung

(1) Beanstandet der Auftraggeber eine Leistung, zeigt er dies unverzüglich in Textform an und beschreibt die Beanstandung so, dass der Auftragnehmer sie prüfen kann.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, berechtigte Beanstandungen innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bestehen erst, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.

(3) Garantien übernimmt der Auftragnehmer nur, soweit sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichnet sind.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Jede weitere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und den Verlust von Daten.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus der Verwendung von Schulungsinhalten, Empfehlungen und Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber (§ 3 Absatz 2).

(5) Für Schäden aus Arbeitsschritten in Systemen des Auftraggebers nach § 3 Absatz 3 haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(6) Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(7) Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Absatzes 1.

§ 14 Keine Rechts- und Steuerberatung

Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Fragen, etwa zur DSGVO und zur KI-Verordnung, dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch die dazu befugten Berufsträger.

§ 15 Referenz

Der Auftragnehmer darf Namen und Logo des Auftraggebers als Referenz nennen, solange dieser nicht widerspricht. Inhalte des Auftrags werden dabei nicht offengelegt. Der Widerspruch ist jederzeit formlos möglich und wirkt für die Zukunft.

§ 16 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt sind beide Seiten für deren Dauer von ihren Pflichten befreit. Die betroffene Seite informiert die andere unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als acht Wochen, kann jede Seite den Vertrag kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

§ 17 Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen teilt der Auftragnehmer in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang widerspricht; darauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Änderungen von Leistung und Preis bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Berlin, soweit nicht ausdrücklich ein Leistungsort beim Auftraggeber vereinbart ist.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.

(3) Verträge über Einzelleistungen enden mit deren Erbringung. Verträge über laufende Leistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB wird ausgeschlossen. Kündigt der Auftraggeber ein Vertragsverhältnis über laufende Leistungen vorzeitig, bleibt die Vergütung für den vereinbarten Zeitraum geschuldet, abzüglich dessen, was der Auftragnehmer durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitszeit erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Vorrangige Individualabreden bleiben unberührt.

(6) Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Auftragnehmers auf Dritte übertragen.

(7) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.